Gesetz, betreffend den an den Kronfideikommisfonds zu leistenden Ersatz für die aus der Herrschaft Schwedt zur Staatskasse geflossenen Einnahmen. Vom 11. Juli 1876
Gesetz, betreffend den an den Kronfideikommisfonds zu leistenden Ersatz für die aus der Herrschaft Schwedt zur Staatskasse geflossenen Einnahmen. Vom 11. Juli 1876