Allerhöchster Erlaß vom 29. Juni 1868., betreffend die Genehmigung des Tarifs (Zoll), nach welchem die Abgabe für die Benutzung der Oderbrücke bei Schwedt zu erheben ist.
Allerhöchster Erlaß vom 29. Juni 1868., betreffend die Genehmigung des Tarifs (Zoll), nach welchem die Abgabe für die Benutzung der Oderbrücke bei Schwedt zu erheben ist.